Lokal im Browser
Arbeit und Bewerbung

Aktualisiert am 1 Min. Lesezeit

Kündigung per E-Mail oder PDF: ist das gültig?

Kurz gesagt

Nein. Nach § 623 BGB muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine E-Mail oder ein PDF mit eingefügter Unterschrift reicht nicht: Du brauchst ein Papier mit deiner eigenhändigen Unterschrift, das beim Arbeitgeber ankommt.

Direkt hier erledigen

Dokument scannen

Fotografiere deine Dokumente oder wähle Fotos aus. Die Ecken werden automatisch erkannt, die Seite begradigt und bereinigt, und am Ende bekommst du ein PDF.

PDFs hierher ziehen

oder Dateien auswählen

PDF-Dateien · je maximal 50 MB

Wird in deinem Browser verarbeitet. Deine Dateien werden auf keinen Server hochgeladen.

Keine Datei ausgewählt.

Die Schritte im Überblick

  1. Kündigung schreiben und ausdruckenAm Computer schreiben, ausdrucken und mit Kugelschreiber eigenhändig unterschreiben.
  2. Eine Kopie für dich scannenMit dem Scanner oben machst du ein PDF der unterschriebenen Kündigung für deine Unterlagen.
  3. Das Original zustellenPersönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben oder mit einem Zustellnachweis schicken.

Was § 623 BGB sagt

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das gilt für Kündigungen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Auch eine qualifizierte elektronische Signatur genügt hier nicht.

Was das praktisch heißt

  • Keine Kündigung per E-Mail, Messenger, Fax oder als PDF-Anhang.
  • Eigenhändige Unterschrift mit Kugelschreiber auf dem Original.
  • Das Original muss beim Arbeitgeber ankommen; eine Kopie oder ein Scan reicht nicht.

Wofür das PDF trotzdem nützlich ist

Für deine Unterlagen: Ein Scan der unterschriebenen Kündigung zeigt später, was genau du geschickt hast. Du kannst ihn zusätzlich per E-Mail ankündigen, entscheidend ist aber das Original auf Papier.