Kündigung per E-Mail oder PDF: ist das gültig?
Kurz gesagt
Nein. Nach § 623 BGB muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine E-Mail oder ein PDF mit eingefügter Unterschrift reicht nicht: Du brauchst ein Papier mit deiner eigenhändigen Unterschrift, das beim Arbeitgeber ankommt.
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Die Schritte im Überblick
- Kündigung schreiben und ausdruckenAm Computer schreiben, ausdrucken und mit Kugelschreiber eigenhändig unterschreiben.
- Eine Kopie für dich scannenMit dem Scanner oben machst du ein PDF der unterschriebenen Kündigung für deine Unterlagen.
- Das Original zustellenPersönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben oder mit einem Zustellnachweis schicken.
Was § 623 BGB sagt
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das gilt für Kündigungen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Auch eine qualifizierte elektronische Signatur genügt hier nicht.
Was das praktisch heißt
- Keine Kündigung per E-Mail, Messenger, Fax oder als PDF-Anhang.
- Eigenhändige Unterschrift mit Kugelschreiber auf dem Original.
- Das Original muss beim Arbeitgeber ankommen; eine Kopie oder ein Scan reicht nicht.
Wofür das PDF trotzdem nützlich ist
Für deine Unterlagen: Ein Scan der unterschriebenen Kündigung zeigt später, was genau du geschickt hast. Du kannst ihn zusätzlich per E-Mail ankündigen, entscheidend ist aber das Original auf Papier.